Schnellzugriff...

:: Startseite :: ... << :: Marions Kochbuch :: >> ... ::

Dienstag, 13. Februar 2007

Marions Kochbuch

Wie tief ist diese großartige Fundquelle für Rezepte im Internet neuerdings gefallen! Früher bewunderten sie alle nur, denn dort gab und gibt es allerlei leckere Rezepte systematisch aufgelistet, die man sich vor allem auch anschauen konnte, während auf anderen Seiten selbst hinter den leckersten Rezeptnamen nur eine trockene Seite Text zum Vorschein kam.

Doch gerade diese Bilder wurden jetzt dem Ruf der Seite zum Verhängnis. Der Betreiber mahnte über 2000 Webseitenbetreiber per Anwalt ab, eine Gebühr von ca. 700 EUR zu zahlen, weil diese die Bilder aus Marions Kochbuch auf ihrer Seite verwendet haben. Natürlich hat der Betreiber das Urheberrecht auf die Bilder, die ohne weiteres nicht woanders verwendet werden dürfen. Aber die Abgemahnten argumentieren dagegen: 700 EUR seien völlig überzogen, zumal viele der Bildverwender lediglich private, nichtgewerbliche Webseiten betreiben, vor allem aber der Schätzwert der Nutzungsrechte von bisweilen 6000 EUR pro Bild (!), aus denen die Abmahngebühr resultiere. Und das selbst für Kunstwerke wie das simple Antlitz eines Brötchens vor weißem Grund, das die Verwender aus der Google-Suche rausgefischt haben, nur um eine neutrale Darstellung des Gegenstandes "Brötchen" zu bekommen. Oder auch nur eine Bratwurst, ein Stück Rindfleisch. Da stecke doch nun wirklich keine allzu große individuelle Leistung dahinter, und vor allem keine habgierige Absicht, geschweige denn Fähigkeit seitens der Nutzer, mithilfe dieser fremden Leistung sich selbst große Vorteile zu erwirtschaften. Eher seien die Bilder sogar eine Werbung für das Kochbuch gewesen, denn bei vielen standen auch ganz fair Quellenangabe und Link zur Kochseite. Andere wiederum banden sogar lediglich Bildcollagen dritter in ihre Seite ein, in denen ein vom Kochbuch stammender Gegenstand eingefügt war. Die konnten also selbst von der Quelle der Abbildung gar nicht wissen, bekamen aber trotzdem eine Abmahnung.

Viele beschlich nun der Verdacht, der Kochseitenbetreiber hätte absichtlich die Bilder bei Google vorgepuscht, vor allem auch für so einfache Dinge wie Brötchen oder Braten, damit so viele Leute wie möglich spontan die Abbildungen für ihre Seite nehmen und dann in diese Falle stolpern. Ferner sei ein expliziter Copyrightvermerk in den Bildern, der in den Anfangszeiten der Seite noch Gang und Gäbe war, irgendwann nicht mehr eingefügt worden. Nun gut, wie viel derartiges Kalkül dabei gewesen sein mochte, darüber kann man streiten. Bemerkenswert jedoch die Stellungnahme auf der Kochbuch-Homepage zu den "Bilderdieben":

"Das beliebteste Argument bei Abgemahnten ist meistens, dass eine einfache Mail (natürlich ohne Kosten) gereicht hätte. Bei 2925 Fällen (Stand 17.1.2007) ist das mit zwei Personen natürlich nicht zu schaffen. Es kommen jeden Tag mehr Fälle dazu als man wegbekommt."

Eine einfache Mail mit Bitte zur Unterlassung der Bildnutzung ist hier wohl gemeint. Das soll heißen, man wäre grundsätzlich dazu bereit, aufgrund der hohen Anzahl der Fälle schickt man aber lieber den Anwalt vor, um die Fälle zusammenzusuchen, jeweils abzumahnen und sich dann die Such- und Abmahnarbeit mit einigen hundert Euro pro Fall bezahlen zu lassen. Man ist also praktisch durch die Natur der Sache zu dieser Härte "gezwungen" worden, obwohl man sonst eigentlich gerne kulant wäre, aber andernfalls ließe sich die Gerechtigkeit ja nicht wiederherstellen...

Frage aber: Ist bei Urheberrechtsverletzungen im Medium Internet eine kostenfreie Unterlassungsbitte vor eventuellen kostenpflichtigen Abmahnungen wirklich nur eine Sache der Kulanz? Darf immer gleich eine Zahlung verlangt werden?

Und selbst wenn, ist es wirklich rechtlich vertretbar, wenn man den Nutzungswert einer unspektakulären, amateurfotografischen Speisenabbildung von 400x400 Pixeln Auflösung auf über 1000 EUR bestimmt und daraus 700 EUR Abmahnungsgeld ableitet?

Es gibt durchaus äußerst ehrfürchtige Menschen, die zumindest einen Teil des Betrages (immer noch ca. 260 EUR, nach "kulanter" Verhandlung mit den Seitenbetreibern) bereitwillig bezahlt haben. Lassen die Abmahnenden noch bei einigen anderen der 3000 Fälle nicht locker, käme sicherlich bald eine stolze Summe zusammen, schnell wäre die halbe Million erreicht. Die theoretische Maximalsumme läge natürlich jenseits der Million. Geld, das die Bilderdiebe natüüüürlich allein dank ihres Diebesgutes bisher schon erwirtschaftet haben, aber den rechtmäßigen Leistungserbringern partout nicht gönnen möchten...

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich teile Deine Argumentation voll und ganz. Ich bin selber von 2 Abmahnungen der Kniepers betroffen obwohl das beanstandete Bild eindeutig von mir stammt, was diese Abmahnung zur einer Farce macht.

Hasenclinic hat gesagt…

Na sowas! Aber eine solch fehlerhafte Abmahnung müsste doch selbst wiederum abmahnbar sein, oder?

Anonym hat gesagt…

Dann müsste ich eine Festellungsklage einreichen und dazu braucht man auch erst mal einen Anwalt. Den muss ich erst einmal selber zahlen bis eine Entscheidung gefallen ist. Besser ist es, es auf einen Gerichtstermin ankommen zu lassen und die Kniepers vor Gericht richtig zu blamieren. Bei mir geht es um ein Foto mit einem Schälchen gefüllt mit Chilisoße. Wenn ich dem Richter zeige wie ich die Fotos gemacht habe und das Schälchen samt Inhalt mitbringe wird es bestimmt lustig bei Gericht!

http://abmahnung.koh-phangan.de

Hasenclinic hat gesagt…

Das würde natürlich auch genügen...